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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 28. September 2026

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Erstzugriff. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, nicht an Verbraucher.

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung des Dienstes Erstzugriff, also der Website erstzugriff.de, des Kundenportals und der damit verbundenen Benachrichtigungen, zwischen dem Anbieter und seinen Kunden.
  2. Anbieter ist:
    [wird ergänzt]
    [wird ergänzt]
    E-Mail: kontakt@erstzugriff.de
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

§ 2 Nur für Unternehmer

  1. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
  2. Mit der Registrierung und mit jeder Bestellung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Anbieter kann einen Nachweis verlangen, etwa einen Registerauszug, eine Gewerbeanmeldung oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, und die Registrierung oder Bestellung ablehnen, solange der Nachweis fehlt.
  3. Gibt jemand wahrheitswidrig an, als Unternehmer zu handeln, kann der Anbieter den Vertrag fristlos kündigen und den Zugang sperren.
  4. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, weil das Angebot sich nicht an Verbraucher richtet.

§ 3 Leistungen

  1. Erstzugriff wertet die amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Justiz aus, ordnet sie den Suchprofilen des Kunden zu (insbesondere Ort, Umkreis und Branchen) und ergänzt sie um öffentlich zugängliche Angaben, etwa zum Standort des Geschäftsbetriebs, zu Fotos und zu den Kontaktdaten des Insolvenzverwalters. Zu jeder ergänzten Angabe weist der Anbieter aus, aus welcher Quelle sie stammt. Die Ergebnisse stellt der Anbieter im Kundenportal bereit und, soweit der Tarif das vorsieht und die Funktion angeboten wird, zusätzlich per E-Mail.
  2. Der genaue Leistungsumfang des jeweiligen Tarifs, insbesondere die Zahl der Suchprofile, die Zahl der vollständig abrufbaren Objekte und der größtmögliche Suchradius, ergibt sich aus der Tarifbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Bestellung oder aus dem individuellen Angebot des Anbieters.
  3. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung des Kundenportals mit den Daten, die ihm jeweils vorliegen. Er schuldet weder eine bestimmte Zahl von Objekten noch deren Eignung für einen bestimmten Zweck noch einen wirtschaftlichen Erfolg, etwa die Übernahme eines Standorts oder den Erwerb von Inventar. Auf Zeitpunkt und Inhalt der amtlichen Bekanntmachungen hat der Anbieter keinen Einfluss.
  4. Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln und ändern, soweit die wesentlichen Merkmale des gebuchten Tarifs erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

§ 4 Kundenkonto, Testzugang und Vertragsschluss

  1. Die Nutzung setzt ein Kundenkonto voraus. Der Kunde macht bei der Registrierung vollständige und wahre Angaben und hält sie aktuell. Ein Anspruch auf Registrierung oder auf Abschluss eines Vertrags besteht nicht.
  2. Die Darstellung der Tarife auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
  3. Testzugang. Mit der Registrierung für den kostenlosen Test gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines unentgeltlichen Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter den Zugang freischaltet, etwa nach Bestätigung der E-Mail-Adresse. Der Testzugang läuft sieben Tage ab der Freischaltung und endet von selbst, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Er geht nicht in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Der Umfang des Testzugangs ist begrenzt; die Grenzen ergeben sich aus der Beschreibung auf der Website.
  4. Bestellung über die Bezahlseite. Soweit der Anbieter die Online-Bestellung anbietet, gibt der Kunde mit dem Abschluss des Bestellvorgangs auf der Bezahlseite des Zahlungsdienstleisters Stripe ein verbindliches Angebot ab. Vor dem Abschluss kann der Kunde seine Eingaben dort prüfen und berichtigen. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot annimmt, spätestens mit der Freischaltung des Zugangs.
  5. Bestellung auf Anfrage. Der Kunde kann einen Zugang zu einem bestimmten Tarif auch anfragen, etwa über das Formular auf der Website oder per E-Mail. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Anfrage in Textform annimmt oder den Zugang freischaltet.
  6. Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Anbieter speichert den Vertragstext nicht gesondert für den Kunden; die jeweils geltenden AGB kann der Kunde auf dieser Seite abrufen, drucken und speichern. Die Parteien vereinbaren, dass § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB keine Anwendung findet (§ 312i Abs. 2 Satz 2 BGB).

§ 5 Tarife und Laufzeiten

  1. Kostenloser Test: sieben Tage ab Freischaltung, endet von selbst.
  2. Projektpass: einmalige Zahlung, Laufzeit 30 Tage ab Freischaltung. Der Projektpass endet mit Ablauf der Laufzeit von selbst und verlängert sich nicht.
  3. Professional und Business: Abonnement mit monatlicher oder jährlicher Abrechnung. Die Laufzeit entspricht dem gewählten Abrechnungszeitraum von einem Monat oder einem Jahr. Sie verlängert sich jeweils um einen weiteren Abrechnungszeitraum derselben Länge, wenn der Kunde nicht nach § 7 kündigt.
  4. Leistungen über die Tarife hinaus, etwa weitere Nutzer oder eine eigene technische Anbindung, vereinbaren die Parteien gesondert.

§ 6 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website angegeben oder im individuellen Angebot genannt sind. Alle Preise sind Nettopreise; hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Soweit der Anbieter als Kleinunternehmer nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet, sind die angegebenen Preise Endpreise.
    Steuerliche Angabe des Anbieters: [wird ergänzt]
  2. Bei einer Bestellung auf Anfrage (§ 4 Abs. 5) stellt der Anbieter nach der Freischaltung eine Rechnung. Das Entgelt ist mit dieser Rechnung fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung zu bezahlen. Bei Abonnements gilt das für jeden Abrechnungszeitraum; die Rechnung kommt jeweils zu seinem Beginn.
  3. Soweit der Anbieter die Online-Bestellung über die Bezahlseite anbietet (§ 4 Abs. 4), erfolgt die Zahlung dort über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den angebotenen Zahlungsarten. Das Entgelt für den Projektpass ist dann mit der Bestellung fällig, das Entgelt für Abonnements jeweils zu Beginn eines Abrechnungszeitraums im Voraus.
  4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen elektronisch übermittelt werden.
  5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter kann den Zugang nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist sperren, bis die offenen Beträge bezahlt sind.
  6. Der Anbieter kann die Preise für Abonnements mit Wirkung zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums ändern. Er kündigt eine Preisänderung mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
  7. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 Kündigung und Vertragsende

  1. Abonnements kann der Kunde jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Die Kündigung ist im Kundenportal möglich, soweit sie dort angeboten wird, und im Übrigen in Textform, etwa per E-Mail an kontakt@erstzugriff.de. Bis zum Ende des Abrechnungszeitraums bleibt der Zugang bestehen. Eine im Kundenportal erklärte Kündigung kann der Kunde dort bis zum Ende des Abrechnungszeitraums zurücknehmen.
  2. Der Anbieter kann Abonnements mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen.
  3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde gegen § 8 oder § 9 verstößt, wahrheitswidrig angibt, Unternehmer zu sein, oder mit der Zahlung eines Entgelts trotz Mahnung mehr als 30 Tage in Verzug ist.
  4. Mit dem Ende des Vertrags endet der Zugang zum Kundenportal. Für einen angebrochenen Abrechnungszeitraum wird bereits gezahltes Entgelt nicht anteilig erstattet, es sei denn, der Anbieter hat die Kündigung zu vertreten.
  5. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen § 8 oder § 9, kann der Anbieter den Zugang vorübergehend sperren. Er berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen des Kunden und informiert ihn unverzüglich.

§ 8 Zugang und Pflichten des Kunden

  1. Ein Kundenkonto ist für eine Person bestimmt. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht an Dritte weiter. Eine Nutzung durch mehrere Personen bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  2. Hat der Kunde Grund zu der Annahme, dass Unbefugte seine Zugangsdaten kennen, ändert er sein Passwort und informiert den Anbieter unverzüglich.
  3. Der Kunde darf Inhalte des Dienstes nicht automatisiert auslesen, etwa mit Programmen, Skripten oder Bots, und technische Begrenzungen nicht umgehen. Er unterlässt alles, was den Betrieb des Dienstes stören oder übermäßig belasten kann.
  4. Der Kunde haftet für die Nutzung seines Kontos durch Personen, denen er den Zugang ermöglicht hat oder die ihn wegen einer Sorgfaltspflichtverletzung des Kunden nutzen konnten.

§ 9 Nutzungsrechte und Umgang mit den Daten

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, das Kundenportal und die dort abgerufenen Informationen im Rahmen seines Tarifs für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
  2. Dem Kunden ist insbesondere untersagt,
    • abgerufene Informationen an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen oder zugänglich zu machen,
    • sie zu veröffentlichen, etwa im Internet oder in sozialen Netzwerken,
    • daraus Verzeichnisse, Datenbanken oder Dienste für Dritte aufzubauen,
    • sie zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Personen oder für Auskunfteien zu verwenden.
    Innerhalb seines Unternehmens darf der Kunde die Informationen an Mitarbeiter weitergeben, die sie für den vertragsgemäßen Zweck benötigen.
  3. Die abgerufenen Informationen enthalten personenbezogene Daten, etwa Namen von Einzelunternehmern und Insolvenzverwaltern. Für die eigene Verarbeitung dieser Daten ist der Kunde selbst datenschutzrechtlich verantwortlich. Er verarbeitet sie nur, soweit er dafür ein eigenes berechtigtes geschäftliches Interesse hat, beachtet die Vorschriften der DSGVO und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, insbesondere bei der Kontaktaufnahme, und erfüllt eigene Informationspflichten gegenüber den Betroffenen.
  4. Der Kunde löscht abgerufene und exportierte Informationen, sobald er sie für seinen Zweck nicht mehr benötigt, spätestens mit dem Ende des Vertrags. Das gilt nicht, soweit er die Informationen für ein bereits konkret begonnenes Geschäft benötigt oder gesetzlich verpflichtet ist, sie aufzubewahren.
  5. Alle Rechte an der Software, der Gestaltung, den Texten und der Datenbank des Dienstes verbleiben beim Anbieter, soweit sie nicht Dritten zustehen. Amtliche Bekanntmachungen bleiben gemeinfrei.
  6. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen diesen Paragrafen, stellt er den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf diesem Verstoß beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 10 Keine Beratung, keine Gewähr für öffentliche Daten

  1. Der Dienst stellt Informationen bereit. Er ist keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Kreditberatung und ersetzt nicht die Prüfung der amtlichen Bekanntmachung und die Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter.
  2. Die Informationen stammen aus amtlichen Bekanntmachungen und anderen öffentlich zugänglichen Quellen. Sie werden teilweise automatisiert ausgewertet und ergänzt, auch mit Hilfe künstlicher Intelligenz. Der Anbieter wählt die Quellen sorgfältig aus, übernimmt aber keine Gewähr dafür, dass die Informationen vollständig, richtig und aktuell sind oder dass ein Standort, eine Einrichtung oder Inventar tatsächlich verfügbar ist. Maßgeblich ist allein die amtliche Bekanntmachung. Der Kunde prüft die Informationen, bevor er darauf gestützt Entscheidungen trifft.
  3. Die Angabe der Quelle und die Einschätzung, wie sicher ein Standort ermittelt wurde, dienen der Orientierung. Sie sind keine Zusicherung.

§ 11 Verfügbarkeit

  1. Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes, sagt aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Vorübergehende Unterbrechungen, etwa wegen Wartung, Störungen bei Dienstleistern, Ausfällen der amtlichen Bekanntmachungsplattform oder höherer Gewalt, sind möglich. Wartungsarbeiten legt der Anbieter nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten.
  2. Für die Zustellung von E-Mails übernimmt der Anbieter keine Gewähr. Maßgeblich ist der Stand im Kundenportal.

§ 12 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Beim kostenlosen Testzugang haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen von Absatz 1.
  4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 13 Datenschutz

  1. Wie der Anbieter personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, beschreibt die Datenschutzerklärung.
  2. Anbieter und Kunde sind für ihre jeweilige Verarbeitung der Daten aus Insolvenzbekanntmachungen jeweils selbst verantwortlich. Der Anbieter verarbeitet keine Daten im Auftrag des Kunden. Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus § 9.

§ 14 Änderungen dieser Bedingungen

  1. Der Anbieter kann diese AGB für laufende Abonnements mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein triftiger Grund besteht, insbesondere eine Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung, neue Funktionen des Dienstes oder Erfordernisse der Sicherheit. Preise und der Kern der Leistungen werden auf diesem Weg nicht geändert; für Preise gilt § 6 Abs. 6.
  2. Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; der Anbieter kann ihn dann nach § 7 Abs. 2 kündigen.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
  3. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
  4. Erklärungen zum Vertrag bedürfen der Textform, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen. Eine E-Mail genügt.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.